Häufig gestellte Fragen und Antworten

Hier finden Sie alle wichtigen und gesammelten Fragen zum Thema Breitband.

Der Begriff „Breitband“ meint, schnelle Internetzugänge mit einer hohen Datenübertragungsrate. Da es diesbezüglich verschiedene Techniken gibt, dient der Begriff „Breitband“ als Sammelbegriff. Demgegenüber wird der Internetzugang via Analog- oder ISDN-Modem als „Schmalband“ bezeichnet. Bildlich gesprochen heißt das: Mit „Schmalband“ ist nur ein geringer Datendurchsatz oder eine geringe Datenübertragungsmöglichkeit möglich. Das „Breitband“ dagegen ermöglicht eine sehr hohe Datenübertragung und das schnelle Surfen im Internet.

Glasfasern sind extrem leistungsstarke, sehr dünne Fasern aus Glas, die kaum dicker sind als ein Haar. Sie dienen als Verbindung ins Internet und transportieren Daten dabei mit hoher Geschwindigkeit. Diese Übertragung vollzieht sich sozusagen in Lichtgeschwindigkeit, ohne nennenswerten Datenverlust. Dieser Weg ist in Zukunft die bestmögliche Internet-Zugangstechnik.

Bildlich gesprochen: Glasfasern machen das Internet so schnell wie das Licht.

Ein flächendeckender Breitbandausbau ist heute in Deutschland ein bedeutender Standortfaktor nicht nur für Unternehmen sondern auch für Privathaushalte, da somit die Attraktivität von Wohnstandorten steigt. Neben dem Straßen- und Schienen-, Wasser- und dem Stromnetz hat das Internet als Teil der Infrastruktur eine enorme Bedeutung. Da bereits jetzt der Bedarf an einer höheren Bandbreite jährlich steigt, ist es wichtig in ein zukunftssicheres Glasfasernetz stetig auszubauen.

Die alten Kupferleitungen wurden ursprünglich für ein reines Telefonnetz verlegt und können mit den Anforderungen an heutige Datenleitungen nicht mehr mithalten. Der Datenverbrauch im Internet ist in den vergangenen Jahren rasant gewachsen. Durch den Aufbau eines modernen Glasfasernetzes werden wir diesen Ansprüchen an eine moderne Kommunikation endlich gerecht.

Schnelles Internet gehört heute ebenso zur Grundversorgung jedes Haushalts wie Wasser, Strom und Heizung. Ein Glasfaser-Hausanschluss steht nicht nur für ultraschnelles Surfen, Telefonieren und Fernsehen in brillanter Qualität, sondern ermöglicht auch reibungslose Videokonferenzen im Home-Office, Nutzung von Cloud-Diensten, Telemedizin, E-Learning, Haustechnik-Steuerung und vieles mehr.

FTTH ist die einzige störungsresistente Technologie, die eine Datenübertragung im Gigabit-Bereich mit einer hohen Upload-Geschwindigkeit ermöglicht. Darüber hinaus ist Glasfaser deutlich stabiler und nachhaltiger, als das herkömmliche Kupferkabel.

Auch wer das Highspeed-Internet aktuell noch nicht nutzen will, ist mit einem eigenen Anschluss an das moderne Glasfasernetz für viele Jahrzehnte optimal ausgerüstet. Immobilien gewinnen durch den Glasfaseranschluss an Wert und die Attraktivität für alle Bewohner und gewerblichen Mieter steigt. Häuser und Wohnungen mit einem zeitgemäßen Glasfaseranschluss lassen sich besser vermieten.

Hierbei handelt es sich um eine moderne und sehr leistungsstarke Vernetzungs- bzw. Ausbauart für Breitband-Internetzugänge. Bisher wurde zur Datenübertragung meist auf das Telefonnetz – auf die sogenannte „letzte Meile“ zum Kunden – zurückgegriffen. DSL ist letztlich nichts anderes als ein Modulations- und Übertragungsstandard für kupferbasierte Telefonleitungen. Die damit erreichbaren Datenraten von bis zu 16 Megabit pro Sekunde (MBit/s) galten lange als völlig ausreichend. Mittlerweile jedoch sind die Ansprüche gewachsen. Als ideales Medium zur Datenübertragung gelten Glasfaserkabel. Diese können viele Informationen pro Sekunde transportieren. Je direkter die Endkunden damit an das Kernnetz angeschlossen werden, desto höher die maximal erreichbare Datenrate. Bei FTTH (Fiber to the home) erfolgt eine nahezu verlustfreie Anbindung an das Glasfasernetz, was theoretisch sogar Übertragungsraten von über 1.000 MBit/s erlaubt.

In vielen Fällen läuft der Glasfaser-Ausbau in 5 Schritten ab:

  1. Nachfragebündelung:
    Zunächst werden Interessenten für Glasfaser-Anschlüsse gesucht und der Glasfaser-Ausbau wird entsprechend vermarktet. Das heißt, zu diesem Zeitpunkt können Sie schon entsprechende Glasfaser-Vorverträge abschließen.
  2. Entscheidung:
    Haben genug Haushalte (meist 30-40 Prozent) die Vorverträge unterschrieben, fällt die Entscheidung für einen Glasfaser-Ausbau. Liegt die Quote darunter, wird der Ausbau meist erst einmal verschoben.
  3. Tiefbau:
    Bei Tiefbauarbeiten werden die Glasfaser-Leitungen in die Straßen verlegt und auch in die einzelnen Keller der Gebäude.
  4. Installation:
    Nach der Verlegung der Glasfaser-Leitungen in den Keller wird der eigentliche Glasfaser-Anschluss installiert. Die Kabel werden „gespleißt“, also mit der Glasfaser-Anschlussdose verbunden.
  5. Schaltung:
    Mit der Schaltung des Glasfaser-Anschlusses wird der Bau abgeschlossen. Sie können nun mit Ihrem neuen Glasfaser-Anschluss im Internet surfen.

Je nach Grundstücksoberfläche können verschiedene Bauverfahren für das Verlegen der Leerrohre angewendet werden. Bei unbefestigten Oberflächen wird in der Regel eine schmale Furche mit einer Tiefe von 60 cm von der Grundstücksgrenze bis zu Ihrer Hauswand gegraben, während bei befestigten Oberflächen, wie Beton oder Asphalt, eine sogenannte Erdrakete zum Einsatz kommt, welche sich den Weg zu Ihrer Hauswand unterirdisch freischießt. In einem zweiten Schritt erfolgt die Erstellung des Hausanschlusses einschließlich der Gebäudeeinführung in einer Größe von ca. 5 cm. Anschließend wird die Einführung wieder luft- und wasserdicht verschlossen. Zum Schluss wird das Glasfaserkabel bis ins Haus eingezogen und das Kundenendgerät montiert.

Vor jeder Beihilfengewährung bzw. vor Beantragung von Fördermitteln muss der Antragsteller zwingend eine Markterkundung durchführen. Dies hat den Hintergrund, dass der staatliche Eingriff nicht zu einer Überlagerung bestehender Infrastruktur oder zur Hemmung privater Investitionen führen soll. Deshalb werden die Ausbaupläne privater Netzbetreiber für die nächsten drei Jahre abgefragt und sichergestellt.

Der Hausanschluss führt von der Straße/Gehweg/öffentlichem Grund bis an die erste Hausinnenwand. Er beinhaltet eine Rohrleitung, eine Mauerdurchführung und eine passive Abschlussbox in der das Glasfaserkabel abgelegt wird. Bei einem geförderten Anschluss entstehen dem Anschlussnehmer dafür keine Kosten.
Sind von dort aus im Gebäude ggf. weitere Arbeiten für eine Inhouseverkabelung erforderlich, müssen diese vom Eigentümer auf eigene Kosten erbracht werden.

Als dunkelgraue Flecken werden im Sinne der Breitbandförderung unterversorgte Bereiche bezeichnet, in denen der bisherige Internetzugang nicht mindestens 500 Mbit/s im Download bzw. 200 Mbit/s symmetrisch zuverlässig zur Verfügung steht.

Mit der neuen Bundesförderung Breitband verändert sich die so genannte Aufgreifschwelle. Künftig kann eine Förderung für solche Gebiete innerhalb einer Kommune beantragt werden, wenn den Teilnehmern nicht mindestens 500 Mbit/s im Download bzw. 200 Mbit/s symmetrisch zuverlässig zur Verfügung steht. Bislang lag diese Aufgreifschwelle bei 100 Mbit/s im Download. Außerdem sind alle sozioökonomischen Schwerpunkte eines Fördergebietes unter erleichterten Bedingungen förderfähig. Die maximale Fördersumme pro Projekt wurde mit dem neuen Bundesförderprogramm Breitband von 30 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro (Bundesanteil) erhöht. Auch die maximale Fördersumme für Beratungsleistungen, die vor dem eigentlichen Ausbauprojekt stattfinden und u. a. einer ressourcen- und kosteneffizienten Realisierung dienen, ist erhöht worden. Landkreise können hierfür nun 200.000 Euro Fördermittel in Anspruch nehmen. Für Städte und Gemeinden bleibt es bei der bisherigen Höchstgrenze von 50.000 Euro. 

Nein. Glasfaserkabel sind robust, unempfindlich gegen Feuchtigkeit, Blitzschlag oder elektromagnetische Impulse und die Datenmenge pro Sekunde lässt sich fast unbegrenzt steigern. Da die Übertragung der Lichtsignale ohne Strom erfolgt, sind Glasfaserkabel umweltfreundlicher als herkömmliche Kupferleitungen und es entsteht keinerlei schädliche Strahlung.

Die Umsetzungszeit eines Projektes hängt von mehreren Faktoren ab. Am ausschlaggebenden dabei ist der Gesamtumfang des Projektes. Dabei werden die gebauten Glasfaser-Hausanschlüsse jedoch in der Regel je nach Bauabschnitt bereits während der Bauphase aktiviert, sobald dies technisch möglich ist.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Kurz: BMVI) fördert im Speziellen auch die Breitbandanbindung sozioökonomischer Schwerpunkte. Dies sind private und öffentliche Einrichtungen, die die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich prägen und vorantreiben. Hierzu gehören Gebäude lokaler Behörden, Hochschulen, Forschungszentren und Stadien sowie Verkehrsknotenpunkte wie Bahnhöfe, Häfen und Flughäfen.

Zudem fallen unter diese Regelung kleine und mittlere Unternehmen („KMU“) mit weniger als 125 Mitarbeitern und mit höchstens 25 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 21,5 Millionen Euro Bilanzsumme, die mindestens drei Mitarbeiter beschäftigen. Landwirtschaftliche Betriebe sind unabhängig von der Mitarbeiterzahl förderfähig.

Mit der Neufassung der Richtlinie können Unternehmen, die unter die Definition eines sozioökonomischen Schwerpunkts fallen, damit auch außerhalb von Gewerbegebieten direkt per Glasfaser angebunden werden. Schulen, Krankenhäuser und Gewerbegebiete können deutschlandweit gefördert mit Glasfaser erschlossen werden.

Grundsätzlich gilt für Neubaugebiete eine gesetzliche Ausbauverpflichtung gemäß Telekommunikationsgesetz. Bei der Erschließung von Neubau-Wohngebieten und Neubau-Gewerbegebieten ist die Mitverlegung von Leerrohren zwingend vorgeschrieben.

Förderfähig sind jedoch Ausgaben, die mit dem Anschluss des Neubaugebiets im Zusammenhang stehen, wie beispielsweise Planungen für die Errichtung des mitzuverlegenden Telekommunikationsnetzes, Baumaßnahmen zum Anschluss des Neubaugebietes an das bestehende Breitbandnetz sowie die hierzu erforderliche passive Infrastruktur und deren Verlegung.

Wählt eine Kommune im Zusammenhang mit einem geplanten Breitbandausbau für sich das Betreibermodell, liegt die Planung und der Aufbau der Netzinfrastruktur in der Verantwortung der Kommune. Dieses passive Netz wird anschließend an einen Netzbetreiber verpachtet, der die aktiven Komponenten ergänzt. Die Kommune bleibt allerdings langfristig Eigentümerin des Netzes.

Anders als beim Betreibermodell erfolgen Planung, Bau und Betrieb eines Breitbandnetzes durch ein Telekommunikationsunternehmen. Ein Zuschuss (durch Bundes- oder Landesprogramme) schließt die Wirtschaftlichkeitslücke.

Zur Schaffung einer Breitbandinfrastruktur kommen – je nach Gegebenheit – unterschiedliche Techniken zum Einsatz. Gängig beim Breitbandausbau ist derzeit eine Kombination aus konventionellen Verlegemethoden wie zum Beispiel die „offene Grabenbauweise in klassischer Verlegetiefe“ und innovativer Verlegemethoden wie beispielsweise dem Trenching-Verfahren mit geringer Verlegetiefe. Je nach Beschaffenheit des Bodens werden Vor- und Nachteile der jeweiligen Verlegemethode sorgfältig abgewogen.

Die Adressdaten, die für den geförderten Glasfaserausbau herangezogen werden, können fehlerhaft bzw. veraltet sein. Es besteht die Möglichkeit, dass neue Adressen noch nicht hinzugefügt wurden oder für bestehende Adressen fehlerhafte Information hinterlegt sind. Damit möglichst alle die Chance auf einen Glasfaseranschluss haben, möchten wir Sie bitten Ihre Adresse zu prüfen und uns fehlende Adressen mitzuteilen bzw. uns auf falsche Daten hinzuweisen. Des Weiteren können Sie bei der Adressdatenabfrage unverbindlich Ihr Interesse für einen Glasfaseranschluss bekunden, falls dieser nicht ohnehin schon für Ihre Adresse vorgesehen ist. Das hilft den Kommunen bei der weiteren Planung.

Durch öffentliche Fördergelder kann der Glasfaserausbau dort unterstützt werden, wo der Ausbau nicht mehr wirtschaftlich ist. Adressen, die nicht von einem privaten Unternehmen erschlossen werden, haben durch den geförderten Ausbau die Chance auf einen Glasfaseranschluss.

Förderungen für den Glasfaserausbau können nur Städte und Gemeinden, Landkreise, Verwaltungs- bzw. Kooperationsgemeinschaften und Gemeindeverbände beantragen, die dann auch Zuwendungsempfänger sind.

Im Zuge des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus durch die Deutsche GigaNetz GmbH werden ca. 90 % der Haushalte in einer Kommune erschlossen. Bei den restlichen 10 % handelt es sich um unwirtschaftliche Adresspunkte, die voraussichtlich keinen Glasfaseranschluss durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau erhalten. Eine flächendeckende Glasfaserversorgung lässt sich somit nur durch das Zusammenspiel von eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau realisieren.

  1. Förderung von Beratungsleistungen: Der Landkreis und die Kommunen können eine Förderung von Beratungsleistungen beantragen. Die Förderung von Beratungs-/Planungsleistungen dient der Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen.
  2. Durchführung eines Markterkundungsverfahrens: Im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens (MEV) werden die Ausbaupläne privater Netzbetreiber für die nächsten drei Jahre abgefragt. So soll sichergestellt werden, dass der staatliche Eingriff nicht zu einer Überlagerung bestehender Infrastruktur oder zur Hemmung privater Investitionen führt. Das MEV ist zwingend erforderlich, um öffentliche Fördermittel für den Glasfaserausbau beantragen zu können.
  3. Förderung von Infrastrukturprojekten: Die Kommunen können nach der Durchführung des MEVs Fördermittel für die Umsetzung des Breitbandausbaus in unterversorgten Gebieten beantragen. Eine Antragseinreichung für den aktuellen Förderaufruf ist noch bis zum 15. Oktober 2023 möglich.

Nicht alle Kommunen in der Region Heilbronn-Franken haben eine Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen GigaNetz GmbH geschlossen. Dies ist auf verschiedene Gründe zurückzuführen. Manche Kommunen haben beispielsweise bereits Fördermittel für einen geförderten Glasfaserausbau beantragt und diese vom Land und/oder Bund zugesichert bekommen, bevor die Deutsche GigaNetz GmbH Interesse an einem eigenwirtschaftlichen Ausbau des Gebietes bekundet hat. Andere Kommunen haben sich Breitband Zweckverbänden angeschlossen, die einen eigenen Weg zur Umsetzung des Glasfaserausbaus eingeschlagen haben.

In der Adressdatenabfrage werden nur die Postleitzahlen der Kommunen angezeigt, die sich am Markterkundungsverfahren (MEV) beteiligt haben. Aus verschiedenen Gründen haben sich manche Kommunen vorerst nicht an einem MEV beteiligt.

Falls Ihre Postleitzahl nicht angezeigt wird, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Stadt- oder Gemeindeverwaltung, um zu erfahren, ob ein Glasfaserausbau an Ihrer Adresse vorgesehen ist.

Der Begriff „Breitband“ meint, schnelle Internetzugänge mit einer hohen Datenübertragungsrate. Da es diesbezüglich verschiedene Techniken gibt, dient der Begriff „Breitband“ als Sammelbegriff. Demgegenüber wird der Internetzugang via Analog- oder ISDN-Modem als „Schmalband“ bezeichnet. Bildlich gesprochen heißt das: Mit „Schmalband“ ist nur ein geringer Datendurchsatz oder eine geringe Datenübertragungsmöglichkeit möglich. Das „Breitband“ dagegen ermöglicht eine sehr hohe Datenübertragung und das schnelle Surfen im Internet.

Glasfasern sind extrem leistungsstarke, sehr dünne Fasern aus Glas, die kaum dicker sind als ein Haar. Sie dienen als Verbindung ins Internet und transportieren Daten dabei mit hoher Geschwindigkeit. Diese Übertragung vollzieht sich sozusagen in Lichtgeschwindigkeit, ohne nennenswerten Datenverlust. Dieser Weg ist in Zukunft die bestmögliche Internet-Zugangstechnik.

Bildlich gesprochen: Glasfasern machen das Internet so schnell wie das Licht.

Ein flächendeckender Breitbandausbau ist heute in Deutschland ein bedeutender Standortfaktor nicht nur für Unternehmen sondern auch für Privathaushalte, da somit die Attraktivität von Wohnstandorten steigt. Neben dem Straßen- und Schienen-, Wasser- und dem Stromnetz hat das Internet als Teil der Infrastruktur eine enorme Bedeutung. Da bereits jetzt der Bedarf an einer höheren Bandbreite jährlich steigt, ist es wichtig in ein zukunftssicheres Glasfasernetz stetig auszubauen.

Die alten Kupferleitungen wurden ursprünglich für ein reines Telefonnetz verlegt und können mit den Anforderungen an heutige Datenleitungen nicht mehr mithalten. Der Datenverbrauch im Internet ist in den vergangenen Jahren rasant gewachsen. Durch den Aufbau eines modernen Glasfasernetzes werden wir diesen Ansprüchen an eine moderne Kommunikation endlich gerecht.

Schnelles Internet gehört heute ebenso zur Grundversorgung jedes Haushalts wie Wasser, Strom und Heizung. Ein Glasfaser-Hausanschluss steht nicht nur für ultraschnelles Surfen, Telefonieren und Fernsehen in brillanter Qualität, sondern ermöglicht auch reibungslose Videokonferenzen im Home-Office, Nutzung von Cloud-Diensten, Telemedizin, E-Learning, Haustechnik-Steuerung und vieles mehr.

FTTH ist die einzige störungsresistente Technologie, die eine Datenübertragung im Gigabit-Bereich mit einer hohen Upload-Geschwindigkeit ermöglicht. Darüber hinaus ist Glasfaser deutlich stabiler und nachhaltiger, als das herkömmliche Kupferkabel.

Auch wer das Highspeed-Internet aktuell noch nicht nutzen will, ist mit einem eigenen Anschluss an das moderne Glasfasernetz für viele Jahrzehnte optimal ausgerüstet. Immobilien gewinnen durch den Glasfaseranschluss an Wert und die Attraktivität für alle Bewohner und gewerblichen Mieter steigt. Häuser und Wohnungen mit einem zeitgemäßen Glasfaseranschluss lassen sich besser vermieten.

Die Adressdaten, die für den geförderten Glasfaserausbau herangezogen werden, können fehlerhaft bzw. veraltet sein. Es besteht die Möglichkeit, dass neue Adressen noch nicht hinzugefügt wurden oder für bestehende Adressen fehlerhafte Information hinterlegt sind. Damit möglichst alle die Chance auf einen Glasfaseranschluss haben, möchten wir Sie bitten Ihre Adresse zu prüfen und uns fehlende Adressen mitzuteilen bzw. uns auf falsche Daten hinzuweisen. Des Weiteren können Sie bei der Adressdatenabfrage unverbindlich Ihr Interesse für einen Glasfaseranschluss bekunden, falls dieser nicht ohnehin schon für Ihre Adresse vorgesehen ist. Das hilft den Kommunen bei der weiteren Planung.

In der Adressdatenabfrage werden nur die Postleitzahlen der Kommunen angezeigt, die sich am Markterkundungsverfahren (MEV) beteiligt haben. Aus verschiedenen Gründen haben sich manche Kommunen vorerst nicht an einem MEV beteiligt.

Falls Ihre Postleitzahl nicht angezeigt wird, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Stadt- oder Gemeindeverwaltung, um zu erfahren, ob ein Glasfaserausbau an Ihrer Adresse vorgesehen ist.

In vielen Fällen läuft der Glasfaser-Ausbau in 5 Schritten ab:

  1. Nachfragebündelung:
    Zunächst werden Interessenten für Glasfaser-Anschlüsse gesucht und der Glasfaser-Ausbau wird entsprechend vermarktet. Das heißt, zu diesem Zeitpunkt können Sie schon entsprechende Glasfaser-Vorverträge abschließen.
  2. Entscheidung:
    Haben genug Haushalte (meist 30-40 Prozent) die Vorverträge unterschrieben, fällt die Entscheidung für einen Glasfaser-Ausbau. Liegt die Quote darunter, wird der Ausbau meist erst einmal verschoben.
  3. Tiefbau:
    Bei Tiefbauarbeiten werden die Glasfaser-Leitungen in die Straßen verlegt und auch in die einzelnen Keller der Gebäude.
  4. Installation:
    Nach der Verlegung der Glasfaser-Leitungen in den Keller wird der eigentliche Glasfaser-Anschluss installiert. Die Kabel werden „gespleißt“, also mit der Glasfaser-Anschlussdose verbunden.
  5. Schaltung:
    Mit der Schaltung des Glasfaser-Anschlusses wird der Bau abgeschlossen. Sie können nun mit Ihrem neuen Glasfaser-Anschluss im Internet surfen.

Je nach Grundstücksoberfläche können verschiedene Bauverfahren für das Verlegen der Leerrohre angewendet werden. Bei unbefestigten Oberflächen wird in der Regel eine schmale Furche mit einer Tiefe von 60 cm von der Grundstücksgrenze bis zu Ihrer Hauswand gegraben, während bei befestigten Oberflächen, wie Beton oder Asphalt, eine sogenannte Erdrakete zum Einsatz kommt, welche sich den Weg zu Ihrer Hauswand unterirdisch freischießt. In einem zweiten Schritt erfolgt die Erstellung des Hausanschlusses einschließlich der Gebäudeeinführung in einer Größe von ca. 5 cm. Anschließend wird die Einführung wieder luft- und wasserdicht verschlossen. Zum Schluss wird das Glasfaserkabel bis ins Haus eingezogen und das Kundenendgerät montiert.

Zur Schaffung einer Breitbandinfrastruktur kommen – je nach Gegebenheit – unterschiedliche Techniken zum Einsatz. Gängig beim Breitbandausbau ist derzeit eine Kombination aus konventionellen Verlegemethoden wie zum Beispiel die „offene Grabenbauweise in klassischer Verlegetiefe“ und innovativer Verlegemethoden wie beispielsweise dem Trenching-Verfahren mit geringer Verlegetiefe. Je nach Beschaffenheit des Bodens werden Vor- und Nachteile der jeweiligen Verlegemethode sorgfältig abgewogen.

Nicht alle Kommunen in der Region Heilbronn-Franken haben eine Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen GigaNetz GmbH geschlossen. Dies ist auf verschiedene Gründe zurückzuführen. Manche Kommunen haben beispielsweise bereits Fördermittel für einen geförderten Glasfaserausbau beantragt und diese vom Land und/oder Bund zugesichert bekommen, bevor die Deutsche GigaNetz GmbH Interesse an einem eigenwirtschaftlichen Ausbau des Gebietes bekundet hat. Andere Kommunen haben sich Breitband Zweckverbänden angeschlossen, die einen eigenen Weg zur Umsetzung des Glasfaserausbaus eingeschlagen haben.

Vor jeder Beihilfengewährung bzw. vor Beantragung von Fördermitteln muss der Antragsteller zwingend eine Markterkundung durchführen. Dies hat den Hintergrund, dass der staatliche Eingriff nicht zu einer Überlagerung bestehender Infrastruktur oder zur Hemmung privater Investitionen führen soll. Deshalb werden die Ausbaupläne privater Netzbetreiber für die nächsten drei Jahre abgefragt und sichergestellt.

Als dunkelgraue Flecken werden im Sinne der Breitbandförderung unterversorgte Bereiche bezeichnet, in denen der bisherige Internetzugang nicht mindestens 500 Mbit/s im Download bzw. 200 Mbit/s symmetrisch zuverlässig zur Verfügung steht.

Mit der neuen Bundesförderung Breitband verändert sich die so genannte Aufgreifschwelle. Künftig kann eine Förderung für solche Gebiete innerhalb einer Kommune beantragt werden, wenn den Teilnehmern nicht mindestens 500 Mbit/s im Download bzw. 200 Mbit/s symmetrisch zuverlässig zur Verfügung steht. Bislang lag diese Aufgreifschwelle bei 100 Mbit/s im Download. Außerdem sind alle sozioökonomischen Schwerpunkte eines Fördergebietes unter erleichterten Bedingungen förderfähig. Die maximale Fördersumme pro Projekt wurde mit dem neuen Bundesförderprogramm Breitband von 30 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro (Bundesanteil) erhöht. Auch die maximale Fördersumme für Beratungsleistungen, die vor dem eigentlichen Ausbauprojekt stattfinden und u. a. einer ressourcen- und kosteneffizienten Realisierung dienen, ist erhöht worden. Landkreise können hierfür nun 200.000 Euro Fördermittel in Anspruch nehmen. Für Städte und Gemeinden bleibt es bei der bisherigen Höchstgrenze von 50.000 Euro. 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Kurz: BMVI) fördert im Speziellen auch die Breitbandanbindung sozioökonomischer Schwerpunkte. Dies sind private und öffentliche Einrichtungen, die die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich prägen und vorantreiben. Hierzu gehören Gebäude lokaler Behörden, Hochschulen, Forschungszentren und Stadien sowie Verkehrsknotenpunkte wie Bahnhöfe, Häfen und Flughäfen.

Zudem fallen unter diese Regelung kleine und mittlere Unternehmen („KMU“) mit weniger als 125 Mitarbeitern und mit höchstens 25 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 21,5 Millionen Euro Bilanzsumme, die mindestens drei Mitarbeiter beschäftigen. Landwirtschaftliche Betriebe sind unabhängig von der Mitarbeiterzahl förderfähig.

Mit der Neufassung der Richtlinie können Unternehmen, die unter die Definition eines sozioökonomischen Schwerpunkts fallen, damit auch außerhalb von Gewerbegebieten direkt per Glasfaser angebunden werden. Schulen, Krankenhäuser und Gewerbegebiete können deutschlandweit gefördert mit Glasfaser erschlossen werden.

Grundsätzlich gilt für Neubaugebiete eine gesetzliche Ausbauverpflichtung gemäß Telekommunikationsgesetz. Bei der Erschließung von Neubau-Wohngebieten und Neubau-Gewerbegebieten ist die Mitverlegung von Leerrohren zwingend vorgeschrieben.

Förderfähig sind jedoch Ausgaben, die mit dem Anschluss des Neubaugebiets im Zusammenhang stehen, wie beispielsweise Planungen für die Errichtung des mitzuverlegenden Telekommunikationsnetzes, Baumaßnahmen zum Anschluss des Neubaugebietes an das bestehende Breitbandnetz sowie die hierzu erforderliche passive Infrastruktur und deren Verlegung.

Wählt eine Kommune im Zusammenhang mit einem geplanten Breitbandausbau für sich das Betreibermodell, liegt die Planung und der Aufbau der Netzinfrastruktur in der Verantwortung der Kommune. Dieses passive Netz wird anschließend an einen Netzbetreiber verpachtet, der die aktiven Komponenten ergänzt. Die Kommune bleibt allerdings langfristig Eigentümerin des Netzes.

Anders als beim Betreibermodell erfolgen Planung, Bau und Betrieb eines Breitbandnetzes durch ein Telekommunikationsunternehmen. Ein Zuschuss (durch Bundes- oder Landesprogramme) schließt die Wirtschaftlichkeitslücke.

Durch öffentliche Fördergelder kann der Glasfaserausbau dort unterstützt werden, wo der Ausbau nicht mehr wirtschaftlich ist. Adressen, die nicht von einem privaten Unternehmen erschlossen werden, haben durch den geförderten Ausbau die Chance auf einen Glasfaseranschluss.

Förderungen für den Glasfaserausbau können nur Städte und Gemeinden, Landkreise, Verwaltungs- bzw. Kooperationsgemeinschaften und Gemeindeverbände beantragen, die dann auch Zuwendungsempfänger sind.

Im Zuge des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus durch die Deutsche GigaNetz GmbH werden ca. 90 % der Haushalte in einer Kommune erschlossen. Bei den restlichen 10 % handelt es sich um unwirtschaftliche Adresspunkte, die voraussichtlich keinen Glasfaseranschluss durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau erhalten. Eine flächendeckende Glasfaserversorgung lässt sich somit nur durch das Zusammenspiel von eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau realisieren.

  1. Förderung von Beratungsleistungen: Der Landkreis und die Kommunen können eine Förderung von Beratungsleistungen beantragen. Die Förderung von Beratungs-/Planungsleistungen dient der Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen.
  2. Durchführung eines Markterkundungsverfahrens: Im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens (MEV) werden die Ausbaupläne privater Netzbetreiber für die nächsten drei Jahre abgefragt. So soll sichergestellt werden, dass der staatliche Eingriff nicht zu einer Überlagerung bestehender Infrastruktur oder zur Hemmung privater Investitionen führt. Das MEV ist zwingend erforderlich, um öffentliche Fördermittel für den Glasfaserausbau beantragen zu können.
  3. Förderung von Infrastrukturprojekten: Die Kommunen können nach der Durchführung des MEVs Fördermittel für die Umsetzung des Breitbandausbaus in unterversorgten Gebieten beantragen. Eine Antragseinreichung für den aktuellen Förderaufruf ist noch bis zum 15. Oktober 2023 möglich.

Hierbei handelt es sich um eine moderne und sehr leistungsstarke Vernetzungs- bzw. Ausbauart für Breitband-Internetzugänge. Bisher wurde zur Datenübertragung meist auf das Telefonnetz – auf die sogenannte „letzte Meile“ zum Kunden – zurückgegriffen. DSL ist letztlich nichts anderes als ein Modulations- und Übertragungsstandard für kupferbasierte Telefonleitungen. Die damit erreichbaren Datenraten von bis zu 16 Megabit pro Sekunde (MBit/s) galten lange als völlig ausreichend. Mittlerweile jedoch sind die Ansprüche gewachsen. Als ideales Medium zur Datenübertragung gelten Glasfaserkabel. Diese können viele Informationen pro Sekunde transportieren. Je direkter die Endkunden damit an das Kernnetz angeschlossen werden, desto höher die maximal erreichbare Datenrate. Bei FTTH (Fiber to the home) erfolgt eine nahezu verlustfreie Anbindung an das Glasfasernetz, was theoretisch sogar Übertragungsraten von über 1.000 MBit/s erlaubt.

Der Hausanschluss führt von der Straße/Gehweg/öffentlichem Grund bis an die erste Hausinnenwand. Er beinhaltet eine Rohrleitung, eine Mauerdurchführung und eine passive Abschlussbox in der das Glasfaserkabel abgelegt wird. Bei einem geförderten Anschluss entstehen dem Anschlussnehmer dafür keine Kosten.
Sind von dort aus im Gebäude ggf. weitere Arbeiten für eine Inhouseverkabelung erforderlich, müssen diese vom Eigentümer auf eigene Kosten erbracht werden.

Nein. Glasfaserkabel sind robust, unempfindlich gegen Feuchtigkeit, Blitzschlag oder elektromagnetische Impulse und die Datenmenge pro Sekunde lässt sich fast unbegrenzt steigern. Da die Übertragung der Lichtsignale ohne Strom erfolgt, sind Glasfaserkabel umweltfreundlicher als herkömmliche Kupferleitungen und es entsteht keinerlei schädliche Strahlung.

Die Umsetzungszeit eines Projektes hängt von mehreren Faktoren ab. Am ausschlaggebenden dabei ist der Gesamtumfang des Projektes. Dabei werden die gebauten Glasfaser-Hausanschlüsse jedoch in der Regel je nach Bauabschnitt bereits während der Bauphase aktiviert, sobald dies technisch möglich ist.